Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen sich auf alle Dienstleistungen der Ahaa! Fahrschule, nachfolgend AF. Der Vertrag tritt in Kraft, ab der Buchung einer Dienstleistung der AF, online, mündlich, telefonisch sowie schriftlich. Gültig ab 1.Juni 2022
Anmeldung
Anmeldungen über unser online anmelde Formular sowie mündliche, telefonische und schriftliche sind verbindlich. Abmeldungen müssen somit in der jeweils Vorgegebenen Zeit erfolgen (Kurse 8 Tage -/ Fahrstunden 24h im Voraus). Ansonsten wird die gebuchte Leistung vollständig in Rechnung gestellt.
Erfolgt ein Nichterscheinen oder eine Kurzfristige Abmeldung aufgrund von Krankheit oder Unfall. Senden sie uns ihr Arztzeugnis innerhalb von 10 Tagen per E-Mail auf info@ahaafahrschule-thun.ch.
Bezahlung
Kurs werden jeweils zu Beginn Bar beglichen. Fahrlektionen inklusive unseren Packages können Bar, per Twint oder per Überweisung erfolgen.
Bei Fernbleiben von Kursen, bzw. bei nicht Fristgerächter Abmeldung werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt und müssen per Twint, Banküberweisung oder Bar beglichen werden.
Gewährleistungen
Die Fahrlehrer der AF sind staatlich anerkannte Fahrlehrer und besitzen die Fahrlehrerbewilligung, zum Erteilen von Fahrunterricht und Fahrausbildung relevante Kurse.
Die AF beschäftigt auch Fahrlehrerpraktikanten. Die Praktikanten erteilen für ihre Ausbildung Fahrlektionen jeweils in Begleitung eines Ausgebildeten Fahrlehrers. Der Praktikant gibt alleine Unterricht (Kurs und Fahrlektionen) mit dem Einverständnis des Fahrschülers / der Fahrschülerin.
Einhaltung der Gesetze
Der Fahrschüler, die Fahrschülerin verpflichtet sich die Gesetze im Verkehr bzw. die Bestimmungen (Alkoholkonsum, Drogen- und Medikamenteneinfluss) zum Führen eines Fahrzeuges zu respektieren und einzuhalten. Werden diese gesetzlichen Bestimmungen missachtet oder besteht Verdacht auf solches. Behält sich die AF vor Fahrlektionen zu verweigern oder abzubrechen. Die Kosten werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Entsteht während einer Fahrlektion eine Busse, durch Eigenverschuldung des Fahrschülers/ der Fahrschülerin, so muss diese selbst bezahlt werden. Die AF wird keine Kostenerstattung vornehmen.
Versicherung /Admin
Zu Beginn der Fahrausbildung erfolgt eine einmalige Pauschale von CHF 100.- Diese dient zur Begleichung der Administrationsgebühren sowie für die Vollkaskoversicherung. Bei Eigenverschuldung durch Drogen, Medikamente, Alkohol oder Übermüdung ist von der Versicherung ausgeschlossen. Die Unfall- sowie Haftpflichtversicherung ist Sache des Fahrschülers/ der Fahrschülerin.
Lektionen
Eine Lektion dauert jeweils 45 Minuten und eine Doppellektion 90 Minuten. Diese werden jeweils verbindlich gebucht und beginnen jeweils am Hauptstandort der AF, Schlossstrasse 124, 3008 Bern. Fahrlektionen können auch an weiteren Standorten begonnen werden, insofern diese im Voraus abgemacht worden sind. Dies fällt zu Lasten des Schülers.
Die Lektionen werden in den AF eigenen Fahrschulautos durchgeführt. Mit Absprache können auch eigene Fahrzeuge verwendet werden, insofern die Ausbildung anders nicht zu ermöglichen ist.
Kurse
Die Kurse Nothelfer sowie VKU finden jeweils am Hauptort statt, Schlosstrasse 124, 3008 Bern. Alle wichtigen Details bezüglich den Kursen sind auf der Webseite der AF festgehalten oder erfolgen nach der Anmeldung mit der Bestätigung.
Um die Kurse korrekt durchzuführen und die Lernfähigkeit zu gewährleisten, gibt es eine maximale Anzahl an Teilnehmern von 12 Personen sowie eine Mindestteilnehmeranzahl von 5 Personen. Kann diese Anzahl von Minimum fünf Personen nicht eingehalten werden, werden die Kurse verschoben. Bei einer Verschiebung werden die Teilnehmer max. 2 Tage im Voraus in Kenntnis gesetzt.
Des Weiteren behält sich die AF das Recht vor aus wichtigen/ organisatorischen Gründen, Kurse zu verschieben, zusammenzulegen und/oder abzusagen.
Die Kursleiter / die Instruktoren behalten sich das Recht vor Teilnehmer aus begründet aus dem Kurse auszuschliessen. Als Begründung gelten, das Vergessen des Lernfahrausweises falls nötig, das nicht bezahlen des Kurses, unsittliches oder unmoralisches Verhalten usw.
Die Kursbestätigung erfolgt gleich nach Abschluss des Kurses. Die Kursteilnehmer erhalten den Ausweis gleich im Anhieb, insofern die Kosten beglichen wurden.
Die AF schliesst jegliche Haftung für anfallende/entstandene Schäden aus. Die Kursbesucher/innen sind für die Versicherungsdeckungen selbst verantwortlich. Die Teilnahem, an den von AF organisierten Kursen, erfolgt auf eigenen Gefahr. Zudem Haftet die AF nicht für gestohlene oder abhandengekommene (Verlust) Gegenstände.
Fahrprüfung
Für die praktische Fahrprüfung werden die Schüler/innen vom AF Fahrlehrer angemeldet sobald dieser einen für bereithält und der Schüler sicher im Verkehr fahren kann. Wenn die Anmeldung zur Fahrprüfung vorgezogen werden soll, bzw. ohne Einverständnis des Fahrlehrers, so muss er/sie die Anmeldung sowie die Kontrollfahrt mit privaten Mitteln durchführen.